Offizielle Stellungnahme

Anweisungen für elementare heilige Handlungen, Segen und weitere Aktivitäten der Kirche

Wenn man die nötigen Vorsichtsmaßnahmen walten lässt, können heilige Handlungen in der Regel auch in außergewöhnlichen Zeiten durchgeführt werden. Ist beispielsweise die Ansteckung mit einer Krankheit zu befürchten, sollten diejenigen, die die heilige Handlung vollziehen, sich gründlich die Hände waschen; sie können auch Handschuhe und Mundschutz tragen.

Taufen und Konfirmierungen

Taufen und Konfirmierungen müssen von einem Priestertumsführer genehmigt werden, der die erforderlichen Schlüssel innehat. Wenn es nötig ist, kann ein Taufgottesdienst auch mit nur vier Anwesenden stattfinden: dem Täufling, dem Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums, der die Taufe vollzieht, und zwei Zeugen. Eine Taufe wird mit Genehmigung des Bischofs oder Missionspräsidenten vollzogen, der die erforderlichen Priestertumsschlüssel innehat. Der Bischof oder Missionspräsident oder jemand, der von ihm beauftragt wurde (beispielsweise einer der Zeugen), muss die Taufe und die Konfirmierung beobachten und dokumentieren. Gegebenenfalls kann derjenige, der die Genehmigung erteilt, dies aus der Ferne mithilfe technischer Mittel tun. Führungsverantwortliche, Angehörige und Freunde können der heiligen Handlung aus der Ferne mithilfe technischer Mittel beiwohnen. Wenn Abendmahlsversammlungen vorübergehend ausgesetzt sind, kann ein Bekehrter unmittelbar nach der Taufe konfirmiert werden.

Priestertumsordinierungen und Einsetzungen

Priestertumsordinierungen und Einsetzungen müssen vorab von demjenigen genehmigt werden, der die erforderlichen Priestertumsschlüssel innehat. Außerdem ist es unumgänglich, dass ein befugter Priestertumsträger die Hände auflegt. Die heilige Handlung muss von dem Inhaber der Priestertumsschlüssel oder jemandem, den er beauftragt hat, beobachtet und dokumentiert werden. Gegebenenfalls kann der Betreffende die heilige Handlung aus der Ferne mithilfe technischer Mittel beobachten. Führungsverantwortliche, Angehörige und Freunde können der heiligen Handlung aus der Ferne mithilfe technischer Mittel beiwohnen.

Ordinierungen, Berufungen und Einsetzungen dürfen ohne vorherige Bestätigung auf Gemeinde- oder Pfahlebene erfolgen, sofern derjenige, der die erforderlichen Priestertumsschlüssel innehat, sie vorab genehmigt. Somit kann das Werk des Herrn vorangehen, und die Maßnahme wird später ratifiziert, sobald wieder Versammlungen abgehalten werden.

Krankensegen

Ein Priestertumssegen erfordert, dass die Hände aufgelegt werden. Normalerweise wird ein Krankensegen von mindestens zwei Trägern des Melchisedekischen Priestertums gespendet, aber auch einer allein ist dazu befugt. Wenn es bei Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen unmöglich ist, jemandem die Hände aufzulegen, kann – auch unter Verwendung technischer Hilfsmittel – ein Gebet gesprochen werden. Dabei handelt es sich dann um ein vom Glauben getragenes Gebet und nicht um einen Priestertumssegen. Jedermann kann jederzeit beten, fasten oder anderen anderweitig geistlich dienen.

Abendmahl

Die Mitglieder sollen nach Möglichkeit wöchentlich die mit dem Besuch der Abendmahlsversammlung und der Teilnahme am Abendmahl verbundenen Segnungen in Anspruch nehmen. Wenn bei außergewöhnlichen Umständen in einer Gemeinde für einen längeren Zeitraum keine Abendmahlsversammlung abgehalten wird, darf der Bischof würdigen Priestertumsträgern in seiner Gemeinde gestatten, in ihrer Wohnung oder in der Wohnung anderer Gemeindemitglieder, bei denen es zuhause keinen würdigen Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums gibt, das Abendmahl vorzubereiten und zu spenden. (Siehe General Handbook, 18.9.1.) Falls erforderlich, darf das Abendmahl von einem einzelnen Priester oder Träger des Melchisedekischen Priestertums gespendet werden.

Die Mitglieder können Brot und Wasser selbst zur Verfügung stellen. Das Abendmahl muss jedoch von einem dazu befugten Priestertumsträger vorbereitet werden. Die Priestertumsträger, die das Abendmahl spenden, müssen sich am gleichen Ort befinden wie diejenigen, die es empfangen, wenn sie das Brot brechen, die Gebete sprechen und Brot und Wasser austeilen. Wenn infolge ungewöhnlicher Umstände kein Abendmahl zur Verfügung steht, können die Mitglieder daraus Trost schöpfen, dass sie sich eingehend mit den Abendmahlsgebeten beschäftigen, sich erneut verpflichten, die von ihnen geschlossenen Bündnisse zu leben, und darum beten, dass der Tag kommen möge, da ihnen das Abendmahl wieder in der rechten Weise vom Priestertum gespendet wird.

Es ist ein Segen für Einzelne und Familien, wenn sie an einem privaten Sonntagsgottesdienst in einem häuslichen Umfeld teilnehmen können, sei es persönlich oder aus der Ferne. Ein solcher Gottesdienst kann Gebete, Lieder und Evangeliumsstudium umfassen. Sind befugte Priestertumsträger zugegen, kann das Abendmahl gesegnet und ausgeteilt werden.

Weitere Aktivitäten der Kirche

Versammlungen und Sitzungen. In extremen Situationen können die Führungsverantwortlichen Versammlungen, Sitzungen und Aktivitäten vorübergehend aussetzen. Wenn die Umstände es erfordern, können Sitzungen der Bischofschaft, Interviews und Sitzungen des Gemeinderats mithilfe technischer Mittel, beispielsweise in Form einer Telefon- oder Videokonferenz, durchgeführt werden. Der Bischof und die Führungsverantwortlichen der Gemeinde können auch mithilfe technischer Mittel Botschaften übermitteln, mit denen die Gottesverehrung der Mitglieder zuhause bereichert wird.

Betreuung. Die betreuenden Brüder und Schwestern werden bemerken, dass es verschiedene Wege gibt, wie sie den ihnen zugewiesenen Personen und Familien die nötige Unterstützung geben können. Ob die Betreuung persönlich oder aus der Ferne mithilfe technischer Mittel erfolgt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen, Wünschen und dem Gesundheitszustand der Betroffenen ab. Auch die Auswertungsgespräche können bei Bedarf mithilfe technischer Mittel erfolgen. Im Extremfall kann die persönliche Betreuung sich darauf beschränken, schwerwiegende und dringende körperliche, mentale oder seelische Bedürfnisse anzusprechen. Die betreuenden Brüder und Schwestern sollen ihre Zuneigung und Unterstützung in passender Weise zum Ausdruck bringen.

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.